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Wozu gibt es den Fachdienst? Der Integrationsfachdienst (kurz: IFD) Berufsbegleitung arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes Brandenburg und bietet auf der Grundlage des § 102, Abs. 2 SGB IX psychosoziale Begleitung für behinderte und schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben und Beratung für Arbeitgeber.
Wer kann uns in Anspruch nehmen? Anerkannte schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen,
chronisch seelisch erkrankte Menschen ohne Schwerbehindertenausweis.
Die Beratung und Begleitung durch den IFD ist
kostenlos. Wir stehen unter Schweigepflicht.
Wie können wir Sie unterstützen? Wir bieten Ihnen psychosoziale Begleitung. Hauptanliegen
unserer Arbeit ist die Sicherung eines bestehenden oder von Kündigung bedrohten Arbeitsverhältnisses. Sprechen Sie mit uns über Ihre Probleme! Gemeinsam suchen wir nach Lösungen. Wir bieten hierzu:
Vertrauliche Einzelgespräche
Familien- bzw. Angehörigengespräche
Hausbesuche
Gemeinsame Betriebsgespräche mit Arbeitgebern, Betriebs- / Personalräten und Vertrauensleuten
Teilnahme an Kündigungsschutzverhandlungen
Unterstützung bei Ämtern und Behörden
Wer sind wir? Unsere Dienste wurden 1992 als psychosoziale Dienste gegründet - ursprünglich für psychisch kranke Menschen. Nach dem SGB IX stehen sie nun allen behinderten
Menschen offen. Träger des IFD Berufsbegleitung sind der Kreisverband der Gehörlosen Frankfurt (Oder) und Umgebung e. V., der ANIMA-Landesverband Brandenburg e. V.
und der Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V.
Sollten Sie Probleme haben, zögern Sie nicht, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob und wie Ihnen
geholfen werden kann.
Haben Sie weitere Fragen?
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